Datenpflege nach den Vorgaben der AKI-RL

(„Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege“)

Geltungsbereich

Dieser Prozess gilt für alle Gesellschaften der DEUTSCHENFACHPFLEGE bzw. für alle Mitarbeiter*innen, die mit der Datenpflege und -auswertung in den Systemen von MediFox und/oder Connext beauftragt sind.


Zielsetzung

Ziel ist die Erfassung aller personenbezogenen und prozesssteuernden Daten, die im Rahmen des GKV-IPReG (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetze) und der sich daraus ergebenden AKI-RL erforderlich sind. Im speziellen geht es hier um die Verantwortliche Pflegekraft (PDL) und die in die Versorgung eingebundenen Fach- und Hausärzt*innen, bezogen auf die Durchführung der Potenzialerhebung, der Verordnung und des Behandlungsplans. Hier ist besonderes Augenmerk auf die Facharztbezeichnung und die Zusatzbezeichnung zu legen.


Anleitung

In dieser Anleitung nennen wir Euch alle für die Auswertung zur AKI-RL relevanten Daten und beschreiben, worauf bei der Datenpflege geachtet werden muss.


Die erforderlichen Daten müssen in den bestehenden Stammdaten auf Vollständigkeit geprüft, ggf. ergänzt werden und neue Datenfelder müssen gepflegt werden.




Folgende Daten werden abgefragt:


Klientendaten:


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Diagnosen


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WICHTIG

Denkt in diesem Zuge bitte auch daran, die für die Qualitäts-KPI´s notwendigen Merkmale

  • Invasiv/non-invasiv beatmet

  • Dekubitus

  • Multiresistente Erreger

zu hinterlegen.



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Kontaktdaten Hausarzt / Facharzt:

Bei Ärzten, die in der Klinik angestellt sind, nutzt bitte die „Pseudoarztnummer“ 999999900.

Seit 01.07.2020 sind die Krankenhäuser verpflichtet, Arztnummern für ihre angestellten Ärzte zu beantragen. Aufgrund Corona ist die Übergangsfrist bis 31.12.2022 verlängert.

Da es aktuell keine Übersicht/Liste dieser Arztnummern gibt, bleibt nur die Möglichkeit, in der jeweiligen Klinik nachzufragen.


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https://www.bundesaerztekammer.de/service/arztsuche/


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https://www.bundesaerztekammer.de/service/arztsuche/


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Hier muss unterschieden werden zwischen Arztbezug und Klientenbezug:


Ist der Arzt generell berechtigt, Verordnungen auszustellen und/oder Potential zu erheben


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Ist er der verordnende und/oder potentialerhebende Arzt bei diesem Klienten

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